„Wer kein Ziel hat, verliert sich im Nebel. Mein Wahlprogramm: Damit Politik in Neuburg wieder messbar wird.“
Neben organisatorischen und strukturellen Fragen ist die Finanzlage des Zweckverbandes der zentrale Punkt für die zukünftige Entwicklung des Wasserpreises.
Finanzielle Entscheidungen wirken nicht kurzfristig, sondern über Jahrzehnte. Deshalb ist eine sachliche und vollständige Betrachtung notwendig.
Um die finanzielle Situation richtig einordnen zu können, muss zunächst die besondere Struktur des ZWUI verstanden werden.
(Öffentlich-rechtliche Körperschaft + wirtschaftliches Unternehmen nach HGB)
Der Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal (ZWUI) ist gleichzeitig in zwei unterschiedlichen Systemen organisiert.
Ebene A – Öffentlich-rechtliche Körperschaft
Rechtsform: Zweckverband nach Bayerischer Gemeindeordnung
Aufsicht: Landratsamt (Kommunalaufsicht)
Organe: Verbandsversammlung (Bürgermeister), Verbandsvorsitzender
Instrument: Haushaltssatzung mit Vermögens- und Verwaltungshaushalt
Grundlage: BayGO, KommHV
Hier gilt klassisches Kommunalrecht:
Haushaltsplan, Kreditgenehmigung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Rechtsaufsicht.
Ebene B – Wirtschaftliches Unternehmen
Rechnungslegung: kaufmännisch nach HGB-Grundsätzen
Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
Tätigkeit: Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Vertragsverhältnis: privatrechtliche Lieferbeziehungen (AVBWasserV)
Hier gelten unternehmerische Maßstäbe:
Abschreibungen, Fremdfinanzierung, Zinslast, Eigenkapital.
2. Warum diese Struktur rechtlich zulässig ist
Der Gesetzgeber wollte:
Daseinsvorsorge flexibel organisieren
Investitionen kreditfähig machen
Vorsteuerabzug ermöglichen
wirtschaftliche Steuerung wie bei Unternehmen
gleichzeitig öffentliche Trägerschaft erhalten
Das Modell lautet:
Öffentlicher Mantel + kaufmännischer Kern.
Das ist rechtlich zulässig.
Unser größtes Problem ist nicht das Gesetz.
Unser größtes Problem ist die Struktur.
Nach außen öffentlich – nach innen wie ein Unternehmen.
Diese Mischung verhindert echte Transparenz.
Beim ZWUI kann jeder sehen, wohin das führt.
3. Systemische Probleme der Doppelstruktur
Die Probleme entstehen nicht aus der Existenz dieser Struktur, sondern aus der Trennung der Kontrollmechanismen.
Geteilte Kontrolle – niemand prüft das Ganze = Versagen der staatlichen Kontrolle
Die Kommunalaufsicht prüft den Haushalt – aber nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Der Wirtschaftsprüfer prüft die Bilanz – aber nicht die politische Verantwortung.
Die Kartellbehörde greift nur bei Missbrauch ein.
Die Verbandsversammlung entscheidet über ihre eigenen Maßnahmen.
Ergebnis:
Jeder prüft seinen Ausschnitt – niemand prüft die Gesamtentwicklung.
Keine echte Publizitätspflicht
Der ZWUI ist keine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 325 HGB.
Die 12-Monats-Publizitätspflicht greift daher nicht unmittelbar.
Folgen:
Keine Veröffentlichungspflicht im Unternehmensregister
Keine Bußgeldmechanismen
Veröffentlichung hängt faktisch vom Verband selbst ab
Rechtlich zulässig – strukturell riskant.
Kreditfinanzierung ohne Insolvenzrisiko
Ein normales Unternehmen mit negativem Eigenkapital:
muss Insolvenz prüfen
gerät unter Bankendruck
steht unter Marktdisziplin
Ein Zweckverband:
kann nicht insolvent werden
legt Schulden über Gebühren um
erhält politische Kreditgenehmigungen
Die marktwirtschaftliche Disziplin entfällt.
Preisbildung ohne Wettbewerb
Das Versorgungsverhältnis ist privatrechtlich – aber:
Kein Anbieterwechsel möglich (natürliches Monopol)
Kein individueller Vertrag
Kein Wettbewerb
Kein Widerspruchsverfahren wie im Gebührenrecht
Der Bürger ist Kunde ohne Markt – und ohne verwaltungsrechtliche Schutzmechanismen - der Willkür des ZWUI schutzlos ausgeliefert.
Vermischung von Haushalt und Bilanz
Es existieren zwei parallele Rechenwerke:
Haushaltsplan (kommunalrechtlich)
Kredite erscheinen als Einnahmen – der Haushalt wirkt formal ausgeglichen.
Bilanz (kaufmännisch)
Zeigt Eigenkapital, Schulden, Abschreibungen.
Der Haushalt kann formal ausgeglichen sein,
während die Bilanz ein negatives Eigenkapital ausweist.
Das erzeugt optische Stabilität bei wirtschaftlicher Erosion.
4. Warum diese Struktur im Fall des ZWUI besonders problematisch ist
Nach der vorliegenden Entwicklung zeigt sich:
Handelsrechtliche Überschuldung
Massive Kreditfinanzierung
Fehlende zeitnahe Bilanzfeststellung (Bilanz 2023 ist am 20.02.2026 noch nicht festgestellt und veröffentlicht)
Weitere Kreditermächtigungen
Sehr hoher Wasserpreis
Keine vollständige Transparenz
In dieser Situation wirkt die Hybridstruktur nicht stabilisierend, sondern verstärkend:
Die Bilanz wird verspätet festgestellt – geringe Öffentlichkeit, keine Kontrolle
Der Haushalt bleibt formal genehmigungsfähig – weitere Kredite
Der Preis steigt – Defizite werden überwälzt und vom Verbraucher bezahlt
Keine Marktkorrektur – kein externer Druck
Das System stabilisiert sich selbst – ohne echte Kontrolle.
5. Kernaussage zur Struktur
Die doppelte Struktur ist nicht illegal.
Sie ist gesetzlich zulässig.
Aber:
Wenn Transparenz, zeitnahe Rechnungslegung und materielle Aufsicht versagen, entsteht ein Kontrollvakuum.
Und genau dieses Kontrollvakuum ist das zentrale Problem.
Das wirksamste Kontrollinstrument ist die Kommunalwahl: Mit ihrer Stimme können die Wählerinnen diejenigen
Kandidaten wählen, die die Probleme des ZWUI erkannt haben und bereit sind, etwas dagegen zu tun.
1. Entwicklung der Verschuldung
Die Verschuldung des Zweckverbandes ist erheblich gestiegen:
2012: rund 1,8 Mio. € Darlehen
2022: rund 9 Mio. € Darlehen
2023: 2 Mio. € Investitionskredite genehmigt
2025: 9,49 Mio. € weitere Kreditgenehmigung
Damit ergibt sich per Ende 2025 perspektivisch eine Gesamtverschuldung im Bereich von rund 20 Mio. € und mehr – abhängig von Tilgungsständen und tatsächlicher Inanspruchnahme.
Zusätzlich bestehen Verpflichtungsermächtigungen über 2026 hinaus.
Die weitere Verschuldung ist strukturell angelegt.
2. Finanzierung der Investitionen
Der Wirtschaftsplan 2025 weist erhebliche Investitionen aus, insbesondere das Wasserwerk Scheuereck.
Diese werden überwiegend fremdfinanziert.
Folgen:
steigende Zinsen
steigende Tilgungen
dauerhaft hohe Belastung
Der Kapitaldienst bewegt sich im hohen sechsstelligen Bereich pro Jahr.
Diese Belastung kann nur über die Wasserentgelte finanziert werden.
3. Eigenkapital und staatliche Zuschüsse
In den vergangenen Jahren wurden staatliche Fördermittel (RZWas) in Millionenhöhe vereinnahmt.
Diese Zuschüsse wurden als Erträge verbucht und erhöhen das ausgewiesene Eigenkapital.
Das bedeutet:
Ein erheblicher Teil des Eigenkapitals beruht nicht auf operativer Leistung, sondern auf staatlichen Zuschüssen.
Ohne diese Zuschüsse wäre das Eigenkapital deutlich geringer oder negativ.
Fördermittel verbessern die Bilanz – ersetzen aber keine nachhaltige Ertragsbasis.
4. Wasserpreis und soziale Vertretbarkeit
Der Wasserpreis liegt bei rund 4,50 € pro Kubikmeter und gehört bundesweit zu den höchsten Niveaus.
Gleichzeitig steigen:
Schulden
Kapitaldienst
Investitionen
In einem Schreiben der Rechtsaufsicht zum Haushalt 2025 wird ausdrücklich darauf hingewiesen:
Wenn der Wasserpreis sozial nicht mehr vertretbar ist, müssen die Mitgliedsgemeinden Umlagen prüfen.
Diese Aussage ist von erheblicher Bedeutung.
Sie zeigt:
Die Finanzierung darf nicht unbegrenzt über Preissteigerungen erfolgen.
Ob diese Grenze bei 4,50 € pro Kubikmeter bereits erreicht ist, muss sorgfältig geprüft werden.
5. Warum eine umfassende Prüfung notwendig ist
Wenn
trotz sehr hoher Preise
eine erhebliche Verschuldung aufgebaut wurde
weitere 9,49 Mio. € genehmigt wurden
zusätzliche Kreditermächtigungen bestehen
das Eigenkapital wesentlich von Fördermitteln abhängt
und die Struktur schwer durchschaubar ist
dann ist eine tiefgehende und unabhängige Prüfung zwingend.
Zumal der ZWUI eine vollumfängliche Information der Öffentlichkeit ablehnt.
Als zukünftiger Bürgermeister sehe ich es als meine Pflicht,
die Investitionsplanung vollständig zu analysieren,
die langfristige Tragfähigkeit zu bewerten,
die Preisentwicklung transparent darzustellen,
und alternative Finanzierungswege – einschließlich Umlagen – zu prüfen.
Ziel ist Stabilisierung, nicht Eskalation.
Wasser ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Finanzielle Stabilität, Transparenz und soziale Vertretbarkeit müssen im Mittelpunkt stehen.
Deshalb werde ich die finanzielle Gesamtsituation vollständig und sachlich prüfen – mit dem Ziel, die langfristige Tragfähigkeit zu sichern und weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.