„Wer kein Ziel hat, verliert sich im Nebel. Mein Wahlprogramm: Damit Politik in Neuburg wieder messbar wird.“
Hiermit stelle ich folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 32 der Bayerischen Gemeindeordnung die Einrichtung eines ständigen Bildungsausschusses.
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wird entsprechend geändert.
Der Bildungsausschuss wird als weiterer ständiger Ausschuss in die Geschäftsordnung aufgenommen.
Die Zuständigkeiten, Zusammensetzung und der Vorsitz werden in einem neuen Paragraphen bzw. Abschnitt der Geschäftsordnung geregelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Aufgabenbereich des Bildungsausschusses
Der Bildungsausschuss ist zuständig für die vorbereitende Beratung und begleitende Steuerung folgender Angelegenheiten:
Schulentwicklungsplanung
Koordination und politische Begleitung des Schulneubaus
Laufende Angelegenheiten des Schulbetriebs (soweit nicht Geschäft der laufenden Verwaltung)
Haushaltsentwicklung im Schulbereich
Digitalisierung und Ganztagsentwicklung
Strategische Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen
Übergang Kindergarten – Grundschule
Demografische Bildungsplanung
Der Ausschuss bereitet Beschlüsse für den Gemeinderat vor. Entscheidungsbefugnisse können im Rahmen der Geschäftsordnung übertragen werden.
Zusammensetzung
Mitglieder des Gemeinderates entsprechend der Stärkeverhältnisse (Wieviele?)
Möglichkeit der Berufung beratender Mitglieder ohne Stimmrecht (z. B. Schule, Architekt, Kindergarten, sachkundige Bürger)
Vorsitz
Der Vorsitz wird aus der Mitte des Ausschusses gewählt.
Der Bürgermeister führt nicht automatisch den Vorsitz.
Der Bildungsbereich bindet über 20 % des Verwaltungshaushalts:
Schulbereich: ca. 850.000 € jährlich
Kindertageseinrichtungen: über 1,7 Mio. € jährlich
Hinzu kommt der geplante Schulneubau mit einem Investitionsvolumen von bis zu 20 Mio. €.
Diese Größenordnung erfordert eine strukturierte und dauerhafte politische Begleitung.
Für die neue Schule liegen abgestimmte Raum- und Funktionskonzepte vor.
Der Schwerpunkt liegt nun in:
Koordination der Umsetzung
Kosten- und Terminsteuerung
Fördermittelüberwachung
Transparenter Kommunikation
Diese Aufgaben sollten institutionell gebündelt werden.
Vergangene schulpolitische Entscheidungen haben gezeigt, dass komplexe Bildungsfragen eine klare organisatorische Zuständigkeit benötigen.
Ein Bildungsausschuss stärkt:
Transparenz
kontinuierliche Beratung
frühzeitige Einbindung
Akzeptanz in der Bevölkerung
Die Möglichkeit, beratende Mitglieder einzubeziehen, erhöht die Qualität der Entscheidungsgrundlagen.
Bestehende Koordinationsgremien mit kirchlichen oder freien Trägern bleiben unberührt.
Angesichts der finanziellen, strukturellen und gesellschaftlichen Bedeutung des Bildungsbereichs ist die Einrichtung eines Bildungsausschusses sowie die entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung sachlich geboten.
Ich bitte um Zustimmung.