„Wer kein Ziel hat, verliert sich im Nebel. Mein Wahlprogramm: Damit Politik in Neuburg wieder messbar wird.“
Dieses Dokument ist das Herzstück meiner Kandidatur.
Es enthält meine konkreten, überprüfbaren Wahlversprechen für Neuburg am Inn.
Anders als klassische Wahlprogramme ist dieses Dokument nicht statisch. Es wächst mit der Wahlkampagne, wird ergänzt, präzisiert und fortgeschrieben und stellt zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Stand meines politischen Programms dar.
Jedes Versprechen folgt denselben Grundsätzen:
– klare Zuständigkeiten
– nachvollziehbare Ziele
– Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Dieses Dokument ist meine öffentliche Selbstverpflichtung.
Daran lasse ich mich als Bürgermeister messen.
Verbindliche Versprechen für Neuburg am Inn
Ein verbindliches Leitbild für die Zukunft von Neuburg am Inn
Versprechen
Ich verpflichte mich, zu Beginn der Amtszeit ein verbindliches Projekt zur Erarbeitung eines kommunalen Leitbildes für die ganzheitliche Entwicklung der Gemeinde Neuburg am Inn zu initiieren und innerhalb eines fest definierten Zeitraums abzuschließen.
Konkret zugesagt wird
Projektstart innerhalb der ersten 100 Tage nach Amtsantritt.
Offizieller Beschluss des Projekts „Ganzheitliche Ortsentwicklung Neuburg am Inn“ mit Budget, Zeitplan und klarer Aufgabenstellung.
Erarbeitung eines kommunalen Leitbildes innerhalb von 12 Monaten.
Das Leitbild definiert verbindliche Ziele für:
– die Entwicklung der Ortskerne der beiden größten Gemeindeteile
– Wohnen, soziale Infrastruktur und kulturelles Leben
– wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze
– Verkehr, Flächennutzung und ökologische Leitplanken
Einsetzung eines Planungsbeirats mit echter Bürgerbeteiligung.
Beteiligung von Fachplanung, Gemeinderat und Bürgerschaft. Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig in die Zieldefinition einbezogen, nicht erst in fertige Planungen.
Verbindliche Entscheidungsgrundlage für alle Großprojekte.
Bis zur Verabschiedung des Leitbildes werden keine irreversiblen Entscheidungen über zentrale Standorte oder Flächennutzungen in den Ortskernen getroffen, ohne deren Vereinbarkeit mit den Leitbildzielen offenzulegen.
Beschluss und öffentliche Kontrolle.
Das Leitbild wird vom Gemeinderat beschlossen und durch einen jährlichen Umsetzungsbericht öffentlich überprüfbar gemacht.
Politischer Grundsatz
Zukünftige Investitionen, Bauvorhaben und Infrastrukturentscheidungen werden nicht mehr isoliert getroffen, sondern konsequent an den Zielen des Leitbildes gemessen.
Transparenz und Kostenkontrolle statt ungeklärter Millionenrisiken
Versprechen
Ich verpflichte mich, als Bürgermeister die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Neuburg am Inn im Zweckverband Wasserversorgung Unteres Inntal konsequent zu vertreten, volle Transparenz über Kosten und Investitionen herzustellen und alles zu unternehmen, um weitere Preissteigerungen beim Trinkwasser zu verhindern.
Konkret zugesagt wird
Beantragung einer sofortigen unabhängigen fachlichen Prüfung der gesamten Investitionsstrategie des Zweckverbandes, insbesondere der Projekte in Fürstenzell und Neukirchen.
Keine Zustimmung zu weiteren Großinvestitionen, solange keine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung vorliegt und keine kostengünstigeren Alternativen ernsthaft geprüft wurden.
Offenlegung der tatsächlichen Schuldenlage, der langfristigen Preisfolgen und der finanziellen Risiken für die Gemeinde Neuburg am Inn.
Prüfung regionaler Versorgungsalternativen und Kooperationen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zur Entlastung der Haushalte.
Vollständige Aufklärung über Tiefbrunnenbohrungen im geschützten Grundwasser, deren Notwendigkeit, Umweltfolgen und geprüfte Alternativen.
Juristische und betriebswirtschaftliche Überprüfung der Gebühren- und Nachkalkulation, um extreme Preissprünge ab 2027 zu verhindern.
Ziel
Eine langfristig sichere, qualitativ hochwertige und bezahlbare Trinkwasserversorgung ohne weitere Preisexplosionen, ohne intransparente Schuldenrisiken und ohne unnötige Eingriffe in sensible Wasserressourcen.
Politischer Grundsatz
Trinkwasser ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es darf nicht Ergebnis ungeprüfter Investitionsentscheidungen sein.
Gesundheitsschutz und konsequente Interessenvertretung
Versprechen
Ich verpflichte mich, den Schutz der Gesundheit und der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger konsequent über verkehrliche Durchflussinteressen zu stellen und die Gemeinde gegenüber übergeordneten Behörden entschlossen zu vertreten.
Konkret zugesagt wird
Offizielle Anerkennung der bestehenden Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung als Gesundheitsgefährdung und Dokumentation als Grundlage rechtssicherer Maßnahmen.
Konsequente Beantragung einer durchgängigen Tempo-30-Regelung in den betroffenen Ortslagen als kurzfristige Schutzmaßnahme.
Keine Zustimmung zu Maßnahmen, die den Durchgangsverkehr beschleunigen oder zusätzlichen Schwerlastverkehr anziehen. Stattdessen Einsatz für Verkehrsberuhigung und sichere Ortsdurchfahrten.
Prüfung und Beantragung von Durchfahrts- und Abfahrtsverboten für Ausweichverkehr bei Autobahnstaus.
Dauerhafte und beharrliche Interessenvertretung gegenüber Landratsamt, Regierung und Ministerien.
Transparente Veröffentlichung relevanter Umwelt- und Gesundheitsdaten als Grundlage präventiver Entscheidungen.
Realistische Haltung
Großräumige Ortsumfahrungen liegen kurzfristig außerhalb des kommunalen Einflussbereichs. Ich verspreche keine Wunder, aber konsequenten Einsatz.
Politischer Grundsatz
Der Mensch steht vor dem Durchgangsverkehr.
Lebensqualität statt Transitfunktion
Versprechen
Ich verpflichte mich, die Ortskernsanierung in Neuburg und Dommelstadl konsequent an den Zielen Gesundheitsschutz, Verkehrsentlastung und Aufenthaltsqualität auszurichten.
Eine Ortskernsanierung, die faktisch den Durchgangs- oder Schwerlastverkehr begünstigt, beschleunigt oder dauerhaft absichert, wird es mit mir nicht geben.
Ortskernsanierung ist kein gestalterisches Einzelprojekt, sondern eine grundlegende Weichenstellung für die Zukunft unserer Gemeinde.
Sie dient den Menschen, die hier leben – nicht der Optimierung überörtlicher Verkehrsströme.
Konkret zugesagt wird
Sanierung nur bei nachgewiesener Verkehrsberuhigung
Bauliche Maßnahmen im Ortskern werden nur dann umgesetzt, wenn sie nachweislich zur Reduzierung von Geschwindigkeit, Verkehrsmenge und Belastungen beitragen.
Maßnahmen, die Engstellen verbreitern, Durchfahrten erleichtern oder den Ortskern funktional für den Schwerlastverkehr ertüchtigen, werden nicht unterstützt.
Tempo 30 als verbindliche Grundlage der Ortskernentwicklung
Ich werde die rechtlichen Spielräume der aktuellen Straßenverkehrsgesetzgebung konsequent nutzen, um eine durchgängige Tempo-30-Regelung im Ortskern rechtssicher zu beantragen und durchzusetzen.
Begründet wird dies ausdrücklich mit Gesundheits-, Lärm- und Sicherheitsaspekten.
Keine Entwicklung zur Transit-Trasse
Die Ortskernsanierung darf nicht dazu führen, dass Neuburg und Dommelstadl faktisch zu leistungsfähigeren Durchgangsstrecken ausgebaut werden.
Der Schutz der Wohnbevölkerung hat Vorrang vor Durchfluss- und Umleitungsinteressen.
Transparenz in Planung und Beschlussfassung
Alle Planungsstände, Gutachten, Verkehrsanalysen und Kostenannahmen zur Ortskernsanierung werden vollständig offengelegt.
Beschlüsse des Gemeinderats werden nachvollziehbar dokumentiert und politisch verantwortet.
Verbindlicher Bürgerdialog vor endgültigen Planungen
Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht erst zu fertigen Entwürfen beteiligt, sondern frühzeitig in Zieldefinition und Prioritätensetzung einbezogen.
Bürgeranliegen werden systematisch ausgewertet und als Entscheidungsgrundlage dokumentiert.
Ziel
Ein Ortskern, der wieder als Aufenthalts- und Lebensraum funktioniert, gesundheitlich entlastet ist und Sicherheit bietet – nicht als Durchgangskorridor für überörtlichen Verkehr.
Politischer Grundsatz
Ortskernsanierung beginnt mit Entschleunigung.
Lebensqualität ist nicht verhandelbar.
Sicherheit durch vorausschauende Planung
Versprechen
Ich verpflichte mich, den Schutz vor Starkregen und Sturzfluten zu einer verbindlichen Planungsgrundlage der Gemeinde Neuburg am Inn zu machen.
Konkret zugesagt wird
Beauftragung qualifizierter Fachbüros zur Durchführung moderner hydrologischer Simulationen für das gesamte Gemeindegebiet.
Erstellung detaillierter Gefährdungs- und Abflusskarten für alle Ortsteile.
Keine neuen Baugebiete ohne vollständige Risikoanalyse, gesicherte Wasserrechte und fertige Entwässerungskonzepte.
Vorrang von Sicherheit vor beschleunigten Bauverfahren.
Gezielter Einsatz technischer und natürlicher Rückhaltemaßnahmen auf Basis der Analysen.
Öffentliche Zugänglichkeit aller Gutachten und Simulationen für betroffene Bürgerinnen und Bürger.
Politischer Grundsatz
Katastrophenschutz beginnt vor dem ersten Spatenstich.
Die Abwasserkalkulation als zentrale kommunale Kernaufgabe
Versprechen
Ich verpflichte mich, die Abwasserkalkulation der Gemeinde Neuburg am Inn vollständig transparent zu machen, der Öffentlichkeit verständlich zu erklären und das zugrunde liegende System fachlich und technisch auf Aktualität, Nachvollziehbarkeit und Zukunftsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Die Abwasserentsorgung ist eine der teuersten Pflichtaufgaben der Gemeinde und wird vollständig in Eigenregie organisiert. Gerade deshalb schuldet die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern maximale Transparenz, vollständige Information und ein professionell abgesichertes System.
Konkret zugesagt wird
Offenlegung des Gesamtsystems der Abwasserkalkulation.
Nicht nur einzelne Gebührenbeschlüsse, sondern das gesamte Kalkulationssystem (inklusive aller Ermessensentscheidungen des Gemeinderats) wird verständlich dargestellt. Diese Darstellung beinhaltet auch eine Schätzung der Investitionen in der Zukunft und deren Auswirkung auf die Preisentwicklung..
Aktive Information der Öffentlichkeit als kommunale Pflichtaufgabe.
Die Gemeinde erklärt von sich aus, wie Abwassergebühren entstehen, welche Stellschrauben es gibt und welche Entscheidungen Auswirkungen auf die Gebühren haben. Information ersetzt Rechtfertigung erst im Nachhinein.
Nachvollziehbare und prüfbare Datengrundlagen.
Alle verwendeten Daten, Tabellen, Annahmen und Berechnungsmodelle müssen aktuell, fachlich begründet und dokumentiert sein. Veraltete oder nicht mehr erklärbare Systeme werden nicht weiter fortgeschrieben.
Externe Überprüfung des Abwasserkalkulationssystems durch eine spezialisierte Fachfirma aus dem IT-Sektor.
Beauftragung eines unabhängigen externen Dienstleisters mit ausgewiesener Expertise in kommunalen Abrechnungssystemen und moderner IT-gestützter Gebührenkalkulation.
Prüfung von Verwendbarkeit, Transparenz und Zukunftsfähigkeit.
Das bestehende System wird daraufhin überprüft,
– ob es heutigen rechtlichen, fachlichen und technischen Standards entspricht,
– ob es langfristig belastbare und erklärbare Ergebnisse liefert,
– und ob es für Verwaltung, Gemeinderat und Öffentlichkeit verständlich nutzbar ist.
Berücksichtigung neuester Entwicklungen in der IT-Anwendung.
Moderne, prüfbare, dokumentierte und erklärbare Systeme haben Vorrang vor historisch gewachsenen Lösungen, die nicht mehr vermittelbar sind.
Veröffentlichung der Ergebnisse und klare Konsequenzen.
Die Ergebnisse der externen Prüfung werden vollständig veröffentlicht. Erforderliche Anpassungen oder ein Systemwechsel werden offen benannt und umgesetzt.
Ziel
Ein Abwassersystem, dessen Kosten, Logik und Auswirkungen jede Bürgerin und jeder Bürger verstehen kann – transparent, aktuell, überprüfbar und professionell abgesichert.
Politischer Grundsatz
Gebührenakzeptanz entsteht nicht durch Beschlüsse, sondern durch Verständnis.
Wo Bürger zahlen müssen, muss die Gemeinde erklären können.
Selbstverständnis dieses Dokuments
Dieses Wahlprogramm ist keine Momentaufnahme.
Es wird fortlaufend ergänzt, präzisiert und aktualisiert
Stand: 30.01.2026